Unternehmen gründen
Sie möchten ein Unternehmen gründen? Sich selbständig machen? Dann achten Sie darauf, die passende Rechtsform zu wählen.
Wenn Sie Ihr Unternehmen allein betreiben möchten, ist das Einzelunternehmen die einfachste Lösung. Als Inhaber sind Sie für alles selber verantwortlich, sie sind rechtlich mit Ihrem Unternehmen identisch. Allerdings haften Sie auch für alle Verbindlichkeiten mit Ihrem gesamten Vermögen.
Einfache Rechtsformen, mit denen mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben können, sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft (oHG). Diese Gesellschaften brauchen mindestens zwei Gesellschafter. Die Geschäftsführung obliegt den Gesellschaftern. Für die Schulden des Unternehmens haften alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen.
Wenn Sie an einer Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung interessiert sind, kommt entweder eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) in Betracht.
Eine Kommanditgesellschaft benötigt mindestens einen Gesellschafter, der nur mit dem Betrag seiner Einlage haftet (Kommanditist), und mindestens einen Gesellschafter, der unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet (Komplementär). Die Geschäftsführung erfolgt durch den Komplementär.
Bei den Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, solange sich die Gesellschafter nicht ausdrücklich auch persönlich verpflichten. Eine Kapitalgesellschaft kann einen oder mehrere Gesellschafter haben. Anders als bei den Personengesellschaften (GbR, oHG und KG) kann die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft auch Personen übertragen werden, die keine Gesellschafter sind. Die GmbH wird durch ihre Geschäftsführer vertreten, die AG durch ihren Vorstand. Bei GmbH und AG müssen die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft streng von denen der Gesellschafter getrennt werden. Das erfordert mehr Sorgfalt und einen größeren bürokratischen Aufwand. Kapitalgesellschaften sind immer bilanzierungspflichtig, was die Buchführungskosten erhöht.
Eine GmbH benötigt ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR. Wenn Sie soviel nicht aufbringen können, ist vielleicht eine sogenannte Mini-GmbH für Sie interessant. Das ist eine GmbH mit besonderen Regeln. Sie darf nicht „GmbH“ genannt werden, sondern führt den Rechtsformzusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.
Eine Aktiengesellschaft erfordert ein Grundkapital von wenigstens 50.000 EUR. Sie braucht als zusätzliches Organ immer auch einen Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen nicht dem Vorstand angehören. Aktienrecht ist ein schwieriges Rechtsgebiet mit hohen formalen Anforderungen. Eine Aktiengesellschaft zu gründen und zu betreiben, ist anspruchsvoll. Daher ist die Aktiengesellschaft als Rechtsform nur für wenige Unternehmen empfehlenswert (in erster Linie für solche, die eine Börsennotierung anstreben).
Hybride Rechtsformen wie die GmbH & Co. KG, die AG & Co. KG oder die KGaA verbinden Merkmale verschiedener Rechtsformen. Im Einzelfall kann das eine passende Lösung darstellen. Allerdings nimmt die Komplexität durch solche Konstruktionen zu.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weiterführende Informationen zu den einzelnen Rechtsformen.
Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.