Teilflächenkaufvertrag
Wenn Sie als Käufer nur eine Teilfläche eines Grundstücks erwerben möchten, muss das Grundstück meist erst neu vermessen werden. Eine reale Teilfläche lässt sich nämlich nur dann gesondert übertragen oder belasten, wenn Sie vermessen ist und in der amtlichen Flurkarte als eigenes Flurstück mit einer eigenen Flurstücksnummer geführt wird. Die Vermessung beantragen Sie bei einem öffentlichen Vermesser. Sie sollten immer eine „echte“ Vermessung mit Vermarkung der neuen Grenze (Setzen von Grenzsteinen) vornehmen lassen, damit Sie später vor Ort selbst erkennen können, wo die Grenze verläuft.
Die Vermessung kann vor oder nach Abschluss des Kaufvertrags erfolgen. Wenn die Teilfläche bei Unterzeichnung des Kaufvertrags bereits vermessen ist und eine eigene Flurstücksnummer erhalten hat, kann sie im Kaufvertrag schon ausreichend konkret bezeichnet werden. Dann kommt es bei der weiteren Vertragsabwicklung zu keinen Verzögerungen. Soll die Vermessung erst nach Abschluss des Kaufvertrags stattfinden, muss im Kaufvertrag eindeutig festgelegt werden, wie die Vermessung zu erfolgen hat; normalerweise wird man dazu einen Plan beifügen. Nach der Vermessung und Flurstücksbildung muss dann das Vermessungsergebnis von den Vertragsparteien in einer weiteren notariellen Urkunde anerkannt und der Kaufvertrag entsprechend ergänzt werden. So eine Nachtragsurkunde kostet zusätzliche Notargebühren.
Die Grundstücksteilung als solche bedarf in der Regel keiner behördlichen Genehmigung. Achten Sie darauf, dass durch die Grundstücksteilung keine baurechtswidrigen Zustände geschaffen werden, etwa hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung oder der Grenzabstände. Wenn eine Teilfläche nach der Realteilung für das darauf stehende Gebäude zu klein ist oder die Grenze zu nah am Gebäude verläuft, kann die Baubehörde den Rückbau oder Abriss verlangen. Klären Sie den geplanten Grenzverlauf vorher mit dem Bauamt. Sie sollten auch prüfen, ob Wege- und Leitungsrechte, Abstandsflächenübernahmen oder Baulasten nötig sind.
Wenn wir für Sie einen Teilflächenkaufvertrag beurkunden sollen, teilen Sie uns bitte die Personalien (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-ID) des Verkäufers und des Käufers, die Grundbuchdaten (Grundbuchbezirk und Blattnummer) des Grundstücks, eine möglichst konkrete Beschreibung der verkauften Teilfläche, die Höhe des Kaufpreises und etwaige Nebenabsprachen mit. Am Besten füllen Sie das Formular aus, das Sie in unserem Download-Bereich finden.
Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.