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Erben

Der Tod eines Menschen lässt die Hinterbliebenen nicht nur mit Ihrer Trauer, sondern oft auch mit vielen bürokratischen Notwendigkeiten zurück. Wir helfen bei der Abwicklung des Nachlasses. Von der Eröffnung des Testaments, über die Beantragung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, die Berichtigung von Grundbüchern oder Handelsregistern bis hin zur Erbauseinandersetzung oder Erbteilsübertragungen.

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.