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Testamentseröffnung

Nach dem Tod des Erblassers müssen alle Testamente, die er hinterlassen hat, vom Nachlassgericht eröffnet werden. Das können Sie ohne Einschaltung eines Notars selber unter Vorlage der Sterbeurkunde beim Nachlassgericht beantragen. Wenn das Testament bereits beim Gericht hinterlegt war, sollten Sie möglichst auch den Hinterlegungsschein vorlegen. War das Testament nicht beim Gericht hinterlegt, müssen Sie es nun im Original beim Nachlassgericht abliefern.

Natürlich können wir auch gern für Sie die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht beantragen.

Erbscheinantrag

Grundbuchberichtigung im Erbfall

Was möchten Sie als nächstes tun?

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.