Nach oben scrollen

Wohnungseigentum

Wir beurkunden mit Ihnen die Teilungserklärung oder den Teilungsvertrag zur Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum oder Teileigentum. Oder auch zur Aufteilung eines Erbbaurechts in Wohnungserbbaurechte oder Teilerbbaurechte.

Dazu stellen Sie uns bitte die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit dem Aufteilungsplan und möglichst auch eine Wohnflächenberechnung zur Verfügung. Falls Ihnen der endgültige Aufteilungsplan noch nicht vorliegt, kann die Teilungserklärung oder der Teilungsvertrag mit einem vorläufigen Aufteilungsplan beurkundet werden, der später durch den endgültigen Aufteilungsplan ersetzt wird.

Soll es Sondernutzungsrechte geben, fügen Sie bitte auch einen Plan bei, der die Lage der jeweiligen Sondernutzungsflächen darstellt.

Bitte geben Sie an, welche Miteigentumsanteile mit den einzelnen Wohneinheiten oder Teileigentumseinheiten verbunden werden. Und welche Nutzung erlaubt sein soll: Dürfen Wohnungen auch gewerblich oder als Büro genutzt werden? Ist in den Teileigentumseinheiten jedes Gewerbe zulässig?

Soll die Veräußerung von Wohnungs- oder Teileigentum der Zustimmung des Verwalters bedürfen?

Wir erstellen nach Ihren Vorgaben den Entwurf einer Teilungserklärung oder eines Teilungsvertrags und stimmen diesen dann im Detail mit Ihnen ab.

Was möchten Sie als nächstes tun?

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.