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Testament und Erbvertrag

Es ist gar nicht so leicht, sich über die Regelung des eigenen Nachlasses Gedanken zu machen. Zu einer umfassenden Vorsorge gehört aber auf jeden Fall ein eigenes Testament.

Im Testament regeln Sie, wer Ihr Vermögen (und etwaige Schulden) erbt, wenn Sie nicht mehr leben. Sie können einen oder mehrere Erben einsetzen, auf die Ihr Vermögen als Gesamtheit übergeht, aber auch einzelnen Personen einzelne Vermögensgegenstände vermachen. Manchmal kann es ratsam sein, zur Abwicklung des Nachlasses oder zur dauerhaften Verwaltung einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, möchten Sie vielleicht einen Vormund bestimmen, der das Sorgerecht für die Kinder erhält.

Im Allgemeinen empfiehlt es sich, möglichst einfache und leicht verständliche Regelungen zu treffen. Wenn Sie nicht mehr da sind, kann man Sie nicht mehr fragen, was Sie mit Ihren Verfügungen gemeint haben. Es gibt allerdings Konstellationen, die sich einer möglichst einfachen Regelung entziehen (z.B. bei Patchwork-Familien oder Erblassern mit behinderten Kindern).

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten und so ihre Verfügungen in einer einheitlichen Urkunde aufeinander abstimmen. Wenn Sie an einer vertraglich bindenden Regelung interessiert sind oder als unverheiratetes Paar gemeinsame Verfügungen treffen möchten, bietet sich ein Erbvertrag an.

Ein Testament muss entweder eigenhändig geschrieben oder notariell beurkundet werden. Ein Erbvertrag bedarf immer notarieller Beurkundung. Doch auch beim Testament sollte man sich stets für die notarielle Beurkundung entscheiden. Experten schätzen, dass ein großer Anteil der eigenhändigen Testamente inhaltlich mangelhaft oder unwirksam ist. Nutzen Sie also den Vorteil der notariellen Beratung. Außerdem erspart ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag Ihren Erben in der Regel den Erbschein. Und die Kosten für einen Erbschein übersteigen leicht die Kosten für ein notarielles Testament.

Wenn wir ein Testament oder einen Erbvertrag für Sie vorbereiten sollen, teilen Sie uns bitte Ihre Personalien (Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift) und die Personalien (Name, Geburtsdatum, Anschrift) Ihrer Erben und der Personen, denen Sie ein Vermächtnis zukommen lassen wollen, sowie Ihre Regelungswünsche mit. Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland liegt oder Sie Vermögen im Ausland haben, informieren Sie uns bitte darüber. Sind Sie an Gesellschaften beteiligt oder haben Betriebsvermögen? Auch das muss bei der Abfassung Ihres Testaments bedacht werden. Und reichen Sie uns bitte Kopien aller früheren gemeinschaftlichen Testamente und Erbverträge, an denen Sie beteiligt waren, her.

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Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.