Notar
Herr Dr. André Bonneß wurde 2006 von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg zum Notar bestellt. Zuvor war er mehrere Jahre als Notarassessor und Notariatsverwalter in Hamburg tätig.
Er verwahrt die Akten des ehemaligen Notars Dr. Hans Frischmann.
Vor seinem Eintritt in den Notardienst arbeitete Herr Dr. Bonneß als Rechtsanwalt in Hamburg und Berlin für die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer.
Herr Dr. Bonneß hat Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg studiert und das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen mit Prädikatsexamen in Hamburg abgelegt. Er hat an der Universität Hamburg promoviert. Im Rahmen des Referendariats wurde Herr Dr. Bonneß unter anderem am Amtsgericht Hamburg, am Verwaltungsgericht Hamburg, im Finanzamt Hamburg-Wandsbek und in Wirtschaftsanwaltskanzleien in Hamburg und New York ausgebildet. Er verfügt über die theoretische Qualifikation eines Fachanwalts für Steuerrecht.
In Hamburg dürfen Notare neben dem Notaramt keinen anderen Beruf ausüben (Nurnotariat). Ein Notar in Hamburg ist also zu 100% Notar. In Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Berlin müssen Notare hingegen immer auch Rechtsanwälte sein (Anwaltsnotariat). Die stärkere Spezialisierung führt dazu, dass Hamburger Notare in der Regel über mehr Erfahrung in Notarangelegenheiten verfügen als Anwaltsnotare aus anderen Bundesländern.
Notare dürfen ihre Amtstätigkeit nur innerhalb ihres Amtsbezirks ausüben. Amtsbezirk des Notars Dr. Bonneß ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Das bedeutet, dass Herr Dr. Bonneß Beurkundungen und Beglaubigungen im gesamten Hamburger Stadtgebiet vornehmen darf. Der Gegenstand der Beurkundung muss nicht in Hamburg liegen. Sie können also z.B. auch einen Kaufvertrag über ein Grundstück in München von Herrn Dr. Bonneß beurkunden lassen, solange die Beurkundung in Hamburg stattfindet. Herr Dr. Bonneß darf aber nicht für eine auswärtige Beurkundung in ein anderes Bundesland reisen, er kann also z.B. keine Beglaubigung in einem Krankenhaus in Schleswig-Holstein vornehmen.