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Handelsregisteranmeldungen einer oHG

Handelsregisteranmeldungen bedürfen einer notariellen Beglaubigung.

Die folgende Übersicht erleichtert Ihnen die Orientierung, wer was zum Handelsregister anmelden muss und welche Unterlagen beizufügen sind. Sie ist nicht abschließend.

Was ist anzumelden Beizufügende Unterlagen Wer muss anmelden
Gründung keine alle Gesellschafter
Änderung der Firma keine alle Gesellschafter
Änderung des Sitzes keine alle Gesellschafter
Änderung der inländischen Geschäftsanschrift (muss mit dem Ort des Sitzes übereinstimmen) keine Gesellschafter in vertretungsberechtigter Zahl
Errichtung, Aufhebung oder Verlegung einer Zweigniederlassung keine Gesellschafter in vertretungsberechtigter Zahl
Erteilung oder Widerruf von Prokura, Änderung der Vertretungsbefugnis eines Prokuristen keine Gesellschafter in vertretungsberechtigter Zahl
Aufnahme eines neuen Gesellschafters keine alle bisherigen und der neue Gesellschafter
Ausscheiden eines Gesellschafters keine alle Gesellschafter (einschließlich des ausscheidenden)
Übertragung eines Gesellschaftsanteils keine Veräußerer, Erwerber und alle übrigen Gesellschafter
Tod eines Gesellschafters Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament oder Erbvertrag nebst Eröffnungsprotokoll alle Erben des verstorbenen Gesellschafters und alle übrigen Gesellschafter
Auflösung der Gesellschaft keine alle Gesellschafter
Erlöschen der Gesellschaft keine alle Liquidatoren

Umwandlungen

Für die Anmeldung von Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz gelten besondere Vorschriften.

Was möchten Sie als nächstes tun?

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.