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Handelsregisteranmeldungen einer GmbH

Handelsregisteranmeldungen bedürfen einer notariellen Beglaubigung.

Die folgende Übersicht erleichtert Ihnen die Orientierung, wer was zum Handelsregister anmelden muss und welche Unterlagen beizufügen sind. Sie ist nicht abschließend.

Was ist anzumelden Beizufügende Unterlagen Wer muss anmelden
Gründung Gesellschaftsvertrag (notariell beurkundet), Beschluss über Geschäftsführerbestellung, Liste der Gesellschafter; bei Sachgründung außerdem: Verträge über Sacheinlagen, Sachgründungsbericht, Wertnachweis alle Geschäftsführer
Effektive Kapitalerhöhung Kapitalerhöhungsbeschluss (notariell beurkundet), Übernahmeerklärungen (notariell beglaubigt), Liste der Übernehmer, Neufassung des Gesellschaftsvertrags, Liste der Gesellschafter; bei Sachkapitalerhöhung außerdem: Verträge über Sacheinlagen, Sachkapitalerhöhungsbericht, Wertnachweis alle Geschäftsführer
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Kapitalerhöhungsbeschluss (notariell beurkundet), vom Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz (Bilanzstichtag maximal 8 Monate vor der Anmeldung), Neufassung des Gesellschaftsvertrags, Liste der Gesellschafter; außerdem die letzte Jahresbilanz, falls der Kapitalerhöhung eine Zwischenbilanz zugrunde gelegt wird alle Geschäftsführer
Kapitalherabsetzung Kapitalherabsetzungsbeschluss (notariell beurkundet), Neufassung des Gesellschaftsvertrags, Liste der Gesellschafter; bei ordentlicher Kapitalherabsetzung außerdem Nachweis über Veröffentlichung des Kapitalherabsetzungs­beschlusses in den Gesellschaftsblättern alle Geschäftsführer
Sonstige Änderung des Gesellschaftsvertrags (z.B. Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand) Gesellschafterbeschluss (notariell beurkundet), Neufassung des Gesellschaftsvertrags Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl
Änderung der inländischen Geschäftsanschrift keine Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl
Errichtung, Aufhebung oder Verlegung einer Zweigniederlassung keine Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl
Erteilung oder Widerruf von Prokura, Änderung der Vertretungsbefugnis eines Prokuristen keine Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl
Neubestellung eines Geschäftsführers Gesellschafterbeschluss über die Geschäftsführerbestellung Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl unter Mitwirkung des neuen Geschäftsführers
Änderung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers Gesellschafterbeschluss über die Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl
Ausscheiden eines Geschäftsführers Gesellschafterbeschluss über Abberufung oder Niederlegungserklärung des Geschäftsführers mit Nachweis des Zugangs bei den Gesellschaftern oder Sterbeurkunde des Geschäftsführers verbleibende oder neue Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl (der ausgeschiedene Geschäftsführer ist nicht mehr zur Anmeldung befugt)
Auflösung der Gesellschaft Gesellschafterbeschluss über Auflösung und Bestellung von Liquidatoren alle Liquidatoren
Erlöschen der Gesellschaft Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl

Umwandlungen

Für die Anmeldung von Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz gelten besondere Vorschriften.

Was möchten Sie als nächstes tun?

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.