Nach oben scrollen

Handelsregisteranmeldungen einer AG

Handelsregisteranmeldungen bedürfen einer notariellen Beglaubigung.

Die folgende Übersicht erleichtert Ihnen die Orientierung, wer was zum Handelsregister anmelden muss und welche Unterlagen beizufügen sind. Sie ist nicht abschließend.

Was ist anzumelden Beizufügende Unterlagen Wer muss anmelden
Gründung Gründungsurkunde (notariell beurkundet) mit Feststellung der Satzung, Übernahme der Aktien und Bestellung des Aufsichtsrats, Aufsichtsratsbeschluss über Bestellung des Vorstands, Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, Gründungsbericht der Gründer, Gründungsprüfungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats, Prüfungsbericht des Gründungsprüfers, Bankbescheinigung über die Einzahlung der Einlagen, Berechnung der Gründungskosten; bei Sachgründung außerdem Verträge über Sacheinlagen, Sachgründungsbericht, Wertnachweis alle Gründer, alle Aufsichtsratsmitglieder und alle Vorstandsmitglieder
Beschluss über normale Kapitalerhöhung Hauptversammlungsprotokoll (notariell beurkundet); bei Sachkapitalerhöhung außerdem Bericht über die externe Prüfung oder Erklärungen, Versicherungen und Anlagen nach §§ 183a I, 184 I 3, 33a, 37a II AktG Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl und Vorsitzender des Aufsichtsrats
Durchführung der Kapitalerhöhung Zweitschrift der Zeichnungsscheine, Verzeichnis der Zeichner, Berechnung der Kosten für die Ausgabe der neuen Aktien, neuer Satzungswortlaut, Bankbescheinigung über Einzahlung des Ausgabebetrags; bei Sachkapitalerhöhung außerdem Verträge über Sacheinlagen Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl und Vorsitzender des Aufsichtsrats
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Hauptversammlungsprotokoll (notariell beurkundet), neuer Satzungswortlaut, vom Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz (Bilanzstichtag maximal 8 Monate vor der Anmeldung); außerdem die letzte Jahresbilanz, falls der Kapitalerhöhung eine Zwischenbilanz zugrunde gelegt wird Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl und Vorsitzender des Aufsichtsrats
Beschluss über Kapitalherabsetzung Hauptversammlungsprotokoll (notariell beurkundet), neuer Satzungswortlaut Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl und Vorsitzender des Aufsichtsrats
Durchführung der Kapitalherabsetzung keine Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl
Durchführung der Kapitalherabsetzung keine Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl
Sonstige Änderung der Satzung (z.B. Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand) Hauptversammlungsprotokoll (notariell beurkundet), Neufassung der Satzung Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl
Änderung der inländischen Geschäftsanschrift keine Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl
Errichtung, Aufhebung oder Verlegung einer Zweigniederlassung keine Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl
Erteilung oder Widerruf von Prokura, Änderung der Vertretungsbefugnis eines Prokuristen keine Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl
Neubestellung von Vorstandsmitgliedern Beschluss des Aufsichtsrats Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl unter Mitwirkung des neuen Vorstandsmitglieds
Änderung der Vertretungsbefugnis eines Vorstandsmitglieds Beschluss des Aufsichtsrats Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl
Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds Aufsichtsratsbeschluss über Abberufung oder Niederlegungserklärung des Vorstandsmitglieds mit Nachweis des Zugangs beim Aufsichtsrat oder Sterbeurkunde des Vorstandsmitglieds Verbleibende oder neue Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl (das ausgeschiedene Vorstandsmitglied ist nicht mehr zur Anmeldung befugt)
Auflösung der Gesellschaft alle Abwickler
Erlöschen der Gesellschaft Abwickler in vertretungsberechtigter Zahl


Für die Anmeldung von Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz gelten besondere Vorschriften.

Was möchten Sie als nächstes tun?

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.