Erbbaurecht
Wir helfen Ihnen bei der Begründung von Erbbaurechten sowie Wohnungs- oder Teilerbbaurechten, für Wohn- oder Gewerbeprojekte jeder Größe.
Dazu entwerfen und beurkunden wir den Erbbaurechtsvertrag und bei Bedarf die Teilungserklärung oder den Teilungsvertrag zur Aufteilung in Wohnungs- oder Teilerbbaurechte.
Zur Vorbereitung übermitteln Sie uns bitte zunächst die Grundbuchdaten (Grundbuchbezirk und Blattnummer) und eine Beschreibung Ihres Projekts. Wir melden uns dann bei Ihnen.
Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.