Nach oben scrollen

Beglaubigung und Beurkundung

Wenn Sie zum Notar gehen, um dort etwas zu unterschreiben, geht es entweder um eine notarielle Beglaubigung oder um eine notarielle Beurkundung. Was ist der Unterschied?

Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur die Echtheit Ihrer Unterschrift. Oder Ihres Handzeichens, falls Sie nicht unterschreiben können. Er prüft dazu Ihren Ausweis (wenn er Sie nicht sowieso schon kennt) und lässt Sie entweder vor seinen Augen unterschreiben oder sich von Ihnen bestätigen, dass die Unterschrift auf dem Dokument Ihre ist. Dann fügt er an das Originaldokument einen Vermerk an, mit dem er beglaubigt, dass Sie die Unterschrift vor ihm vollzogen oder anerkannt haben. Den Inhalt des von Ihnen unterschriebenen Dokuments prüft der Notar nur im Hinblick darauf, ob er strafbar ist und der Notar deswegen seine Mitwirkung verweigern muss. Im Übrigen ist der Inhalt allein Ihre Sache und der Notar erteilt dazu normalerweise keine Beratung. Sie können sich zwar, wenn Sie möchten, vom Notar beraten lassen. Das löst jedoch eine zusätzliche Gebühr aus, die erheblich höher ist als die Gebühr für die reine Unterschriftsbeglaubigung.

Bei einer notariellen Beurkundung lässt sich der Notar ebenfalls Ihren Ausweis vorlegen. Außerdem erforscht er Ihren Willen, klärt den Sachverhalt, belehrt Sie über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und gibt ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Urkunde wieder. Der Notar liest Ihnen den gesamten Text der Urkunde vor. Anschließend genehmigen Sie die Urkunde und unterschreiben sie zusammen mit dem Notar. Die Aufgaben des Notars sind bei einer Beurkundung also erheblich umfangreicher als bei der bloßen Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

Die Gesetze verlangen für manche Vorgänge eine notarielle Beurkundung, für andere genügt eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift. Wir informieren Sie gern, welche Form im Einzelfall nötig ist.

Ablauf des Beurkundungsverfahrens

Was möchten Sie als nächstes tun?

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.