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Bauträger

Als Bauträger können Sie von uns immer eine zügige und professionelle Vorbereitung und Abwicklung erwarten. Wir unterstützen Sie umfassend bei Ihren Projekten.

Wir beurkunden den Ankauf des Baugrundstücks, die Grundschulden für Ihre Finanzierung, die Teilungserklärung zur Aufteilung in Wohnungseigentum, die Baubeschreibung und schließlich den Verkauf der einzelnen Wohneinheiten an Ihre Kunden.

Wenn Sie es sich und Ihren Käufern ersparen möchten, dass die Baubeschreibung bei jedem einzelnen Kaufvertrag mit vorgelesen werden muss, errichten wir für die Baubeschreibung eine separate Urkunde, auf die dann in jedem Kaufvertrag verwiesen wird.

Wir stellen sicher, dass die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung und des Verbraucherschutzrechts sowie alle anderen gesetzlichen Bestimmungen bei der Vertragsgestaltung beachtet werden.

Da Sie als Bauträger Unternehmer sind, dürfen Kaufverträge, die Sie als Käufer oder Verkäufer mit Verbrauchern schließen, immer erst zwei Wochen, nachdem der Verbraucher vom Notar den Entwurf des Vertragstextes erhalten hat, beurkundet werden. Die Versendung des Entwurfs muss zwingend durch den Notar erfolgen. Es reicht nicht, dass Sie dem Verbraucher den Vertragsentwurf zur Verfügung stellen.

Wohnungseigentum

Was möchten Sie als nächstes tun?

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.