Ausländisches Recht
Der deutsche Notar kennt nur das deutsche Recht. Eine Urkunde, die ausländischem Recht unterliegt, können wir Ihnen nicht entwerfen. Falls Sie eine derartige Urkunde benötigen, lassen Sie sich den Text der Urkunde bitte von einem der ausländischen Rechtsordnung kundigen Juristen entwerfen. Erkundigen Sie sich bei ihm auch, welche Formerfordernisse die notarielle Urkunde erfüllen muss: Benötigen Sie eine Beurkundung oder genügt eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift?
Der Notar haftet nicht für den Inhalt und die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen. Er kann dazu auch nicht belehren.
Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.