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Apostille und Legalisation

Zur Verwendung einer deutschen notariellen Urkunde im Ausland benötigen Sie in den meisten Fällen noch einen zusätzlichen Echtheitsnachweis. Nur in Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich ist das nicht erforderlich. Für alle übrigen Länder brauchen Sie je nach Land entweder eine Apostille oder eine Legalisation. Wir sagen Ihnen gern, welche Anforderungen das Land stellt, in dem Sie die notarielle Urkunde verwenden möchten.

Die Apostille zu einer Urkunde des Notars Dr. Bonneß erteilt das Landgericht Hamburg. Wir können die Apostille gern für Sie einholen. Schneller geht es allerdings, wenn Sie die Urkunde selbst zum Landgericht bringen und dort gleich die Gebühren bezahlen. Dann können Sie die mit der Apostille versehene Urkunde am nächsten Tag beim Landgericht wieder abholen.

Falls Sie zu einer Urkunde des Notars Dr. Bonneß eine Legalisation benötigen, muss die Urkunde zunächst vom Landgericht Hamburg zwischenbeglaubigt werden. Das Verfahren entspricht dem für die Erteilung einer Apostille. Anschließend muss die Urkunde manchmal noch vom Bundesverwaltungsamt in Köln endbeglaubigt werden. Schließlich erfolgt die Legalisation der Urkunde durch die konsularische oder diplomatische Vertretung des Landes, in dem sie verwendet werden soll. Wir können gern die Zwischenbeglaubigung durch das Landgericht Hamburg für Sie einholen. Schneller geht es wiederum, wenn Sie es selbst erledigen. Die Einholung einer Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt und der Legalisation durch die Vertretung des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, übernehmen wir nicht. 

Was möchten Sie als nächstes tun?

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.