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Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung erteilen Sie Anweisungen zu Ihrer ärztlichen Behandlung für den Fall einer schweren Erkrankung. Aktive Sterbehilfe können Sie auch in einer Patientenverfügung nicht wirksam fordern. Rechtlich zulässig ist nur der Abbruch von Behandlungsmaßnahmen, und auch das nur in Fällen schwerer Krankheit.

Es ist ratsam, in der Patientenverfügung möglichst genau zu beschreiben, in welchen Situationen sie gelten soll und welche ärztlichen Maßnahmen dann unterbleiben sollen. Der Arzt, der Ihre Patientenverfügung später einmal umsetzen muss, wird sich umso leichter tun, Ihren Wünschen zu entsprechen, wenn Sie möglichst präzise beschrieben haben, wie er sich wann zu verhalten hat.

Patientenverfügungen bedürfen an sich keiner Mitwirkung eines Notars. Wir stellen aber immer wieder fest, dass es den meisten Menschen schwerfällt, ihren Behandlungswünschen schriftlich Ausdruck zu verleihen und entwerfen Ihnen daher selbstverständlich gern eine Patientenverfügung. Durch die notarielle Beurkundung wird überdies bezeugt, dass Sie sich mit dem Inhalt der Verfügung auseinandergesetzt haben und bei klarem Verstand waren, als sie sie unterzeichnet haben.

Wenn wir für Sie eine Patientenverfügung vorbereiten sollen, teilen Sie uns bitte Ihre Personalien (Name, Geburtsdatum, Anschrift) mit und ob Sie mit einer Entnahme Ihrer Organe nach Ihrem Tod zu Transplantationszwecken einverstanden sind. Wir übersenden Ihnen dann zunächst unseren Standardtext einer Patientenverfügung, der sich in vielen Fällen bewährt hat. Wenn Sie beim Lesen feststellen, dass Sie zu einzelnen Punkten Änderungen vornehmen möchten, ist das natürlich zulässig. Wir empfehlen überdies, Inhalt und Auswirkungen der Patientenverfügung zuvor mit Ihrem Arzt zu besprechen.

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Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.