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Links

Hier haben wir ein paar nützliche Links für Sie zusammengestellt. Für den Inhalt der verlinkten Angebote sind wir nicht verantwortlich und können daher auch keine Haftung übernehmen.

Anliegerbescheinigungen

Durch eine (gebührenpflichtige) Anliegerbescheinigung können Sie feststellen, ob für Ihr Grundstück noch Anliegerbeiträge von der Gemeinde erhoben werden.

Baulastenverzeichnis

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie in Hamburg zum Beispiel beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

In den Flächenländern ist normalerweise entweder der Landkreis oder die Stadt zuständig, in der das Grundstück liegt.

Bebauungspläne

Im Planportal der Freien und Hansestadt Hamburg können Sie sich Bebauungspläne und Flächennutzungspläne online ansehen.

In den Flächenstaaten gibt es teilweise ähnliche Angebote.

Behördenfinder

Der Behördenfinder der Freien und Hansestadt Hamburg ermöglicht Ihnen das Auffinden der für Ihre Angelegenheit zuständigen Hamburger Behörde.

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind aus Grundstückskaufverträgen ermittelte Durchschnittswerte, die eine Einschätzung des Bodenwertes ermöglichen. Sie gehen immer von einem unbebauten Grundstück aus, enthalten also nicht den Gebäudewert. Der individuelle Wert eines Grundstücks kann vom Bodenrichtwert zum Teil deutlich abweichen.

Dolmetscher und Übersetzer

Falls zur Beurkundung ein Dolmetscher oder Übersetzer hinzugezogen werden muss, können Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen nach Dolmetschern und Übersetzern suchen, die Erfahrung mit dem Übersetzen juristischer Formulierungen haben.

Finanzämter

Das zuständige Finanzamt für einen bestimmten Ort lässt sich über die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern feststellen. Bitte beachten Sie, dass oft die Zuständigkeit für einzelne Aufgaben an ein anderes Finanzamt abgegeben wurde.

Flurkarten

Flurkartenauszüge erhalten Sie in Hamburg unter anderem beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

In Schleswig-Holstein wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation oder dessen Vertragspartner.

Gesetze

Handelsregisterauszüge

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register. Gegen Gebühr können Sie einen Handelsregisterauszug über jede dort eingetragene Firma abrufen.

Notargebühren

Orts- und Gerichtsverzeichnis

Mit dem Orts- und Gerichtsverzeichnis lässt sich das zuständige Gericht für einen bestimmten Ort ermitteln.

Regionaldaten

Beim Statistischen Landesamt erhalten Sie Informationen über die Lebensverhältnisse in einzelnen Regionen, Orten oder Stadtteilen.

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.