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Kaufpreisfinanzierung

Wenn Sie den Kaufpreis für Ihr neues Haus, Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Grundstück wie die meisten Käufer über einen Kredit finanzieren, wird Ihre Bank als Sicherheit in aller Regel die Eintragung einer Grundschuld verlangen.

Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht am Grundbesitz, ein sogenanntes Grundpfandrecht. Wenn Sie Ihren Kredit nicht ordnungsgemäß bedienen, kann die Bank die Immobilie versteigern lassen. Sie erhält dann aus dem Versteigerungserlös das, was ihr zusteht.

Die Grundschuldbestellungsformulare enthalten meist auch noch ein Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Dadurch kann die Bank auch auf Ihr übriges Vermögen im Wege der Zwangsvollstreckung zugreifen, wenn Sie Ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen.

Normalerweise bestellen Sie die Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung an dem Objekt, das Sie kaufen. Weil Sie vor Kaufpreiszahlung noch nicht Eigentümer sind, geht das nur mit Zustimmung des Verkäufers. Dazu erteilt Ihnen der Verkäufer im Kaufvertrag eine Vollmacht. Die Vollmacht sieht vor, dass die Grundschuld zunächst nur Zahlungen auf die Kaufpreisschuld sichert. Das bedeutet, dass Sie zuerst den Kaufpreis zahlen müssen, bevor auch anderer Finanzierungsbedarf über die Grundschuld abgesichert ist. Falls Sie auch die Grunderwerbsteuer, die Maklercourtage oder die Notar- und Gerichtskosten aus dem Bankkredit finanzieren möchten, klären Sie das bitte unbedingt vorher mit Ihrer Bank. Im Normalfall müssen Sie diese Beträge aus Eigenkapital aufbringen.

Viele Kaufverträge sehen vor, dass die Vollmacht des Verkäufers zur Grundschuldbestellung nur bei dem Notar benutzt werden kann, der den Kaufvertrag beurkundet hat oder abwickelt. Dann müssen Sie auch die Grundschuld bei diesem Notar beurkunden lassen.

Sie sollten Ihre Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung so rechtzeitig beurkunden lassen, dass sie im Grundbuch eingetragen ist, wenn die Kaufpreiszahlung fällig wird (Faustregel: spätestens zwei Wochen vor Kaufpreisfälligkeit).

Zur Grundschuldbestellung erhalten Sie von Ihrer Bank ein Formular (Grundschuldbestellungsformular) und vielleicht noch ein Bearbeitungsblatt oder ein Anschreiben an den Notar. Das geben Sie uns bitte alles her, damit wir die Grundschuldbestellungsurkunde für Sie vorbereiten können. Anschließend vereinbaren wir einen Beurkundungstermin. Zur Beurkundung der Grundschuld müssen nicht nur alle Käufer beim Notar erscheinen, sondern auch alle Personen, die für das Darlehen persönlich haften (insbesondere alle Kreditnehmer). In der Regel ergibt sich aus den Bankunterlagen, wer an der Beurkundung der Grundschuld mitwirken muss.

Grundschulden und Hypotheken

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Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.