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Immobilienfonds, Immobiliengesellschaften

Wir beurkunden Gesellschaftsverträge für Immobilienfonds und Immobiliengesellschaften sowie Kaufverträge über den Ankauf oder Verkauf von Einzelimmobilien, Immobilienportfolios und Anteilen an Immobilienfonds oder Immobiliengesellschaften.

Wir beglaubigen Anmeldungen zur Eintragung von Immobilienfonds bzw. Immobiliengesellschaften in das Handelsregister, wie auch zur Eintragung des Beitritts oder Austritts von Kommanditisten. Und natürlich auch Registervollmachten von Kommanditisten.

Gewerbliche Immobilienkaufverträge

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Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.