Nach oben scrollen

Grundstückskaufvertrag

Sie stehen kurz davor, ein Haus zu kaufen, eine Wohnung oder ein Grundstück? Dann haben Sie jetzt sicher viele Fragen. Und suchen einen Notar, auf den Sie sich verlassen können, weil er sich um die rechtssichere und ausgewogene Gestaltung Ihres Kaufvertrags kümmert.

Einen Immobilienkaufvertrag schließt man nicht allzu häufig ab. Für die meisten Käufer ist es das erste Mal. Und der Verkäufer hat oft auch nicht viel mehr Erfahrung. Dabei geht es um einiges. Für viele Käufer ist der Kaufpreis die größte Investition ihres Lebens. Da sollte man besser alles richtig machen. Ein Grundstückskaufvertrag unterliegt anderen Regeln als ein Kaufvertrag über bewegliche Sachen. Der Notar kennt diese Regeln und sorgt dafür, dass alle Formalien beachtet werden.

Ein Immobilienkaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Er muss vollständig beurkundet werden. Das bedeutet, dass die Kaufvertragsurkunde alle Absprachen enthält, von denen der Kaufvertrag nach dem Willen der Vertragsparteien abhängen soll. Der Kaufgegenstand ist eindeutig zu bezeichnen. Der Kaufpreis und alle sonstigen Gegenleistungen müssen richtig angegeben werden. Aber zur vollständigen Beurkundung gehört noch mehr. Wenn zum Beispiel der Verkäufer zur Bedingung macht, dass der Käufer die verkaufte Wohnung an ihn oder einen Angehörigen des Verkäufers vermietet, und der Käufer damit einverstanden ist, muss diese Nebenabrede auch in den notariellen Wohnungskaufvertrag aufgenommen werden. Sonst ist der Kaufvertrag unvollständig beurkundet und damit unwirksam.

Als Käufer haben Sie das Recht, den Notar auszuwählen. Denn der Käufer trägt den größten Teil der Gebühren. Auch wenn ein Makler versucht, Sie zu einer Beurkundung bei einem anderen Notar zu überreden, dürfen Sie also gern zu uns kommen. Beurkunden Sie nur bei einem Notar, zu dem Sie Vertrauen haben.

Wenn wir für Sie einen Immobilienkaufvertrag entwerfen sollen, teilen Sie uns bitte die Personalien (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-ID) des Verkäufers und des Käufers, die Grundbuchdaten (Grundbuchbezirk und Blattnummer) der Immobilie, die Höhe des Kaufpreises und etwaige Nebenabsprachen mit. Am Besten füllen Sie das Formular aus, das Sie dafür im Download-Bereich finden.

Bauträgerkaufvertrag

Teilflächenkaufvertrag

Doppelhauspartner

Kaufpreisfinanzierung

Was möchten Sie als nächstes tun?

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.