Nach oben scrollen

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Form, ein Unternehmen zu betreiben. Der Inhaber führt das Unternehmen allein. Er ist für alles selbst verantwortlich und haftet persönlich und unbegrenzt. Der bürokratische Aufwand ist geringer als bei jeder anderen Unternehmensform.

Wenn der Einzelunternehmer ein Gewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (mit entsprechender Buchführung) erfordert, gilt er als sogenannter Kaufmann. Jeder Kaufmann muss sich in das Handelsregister eintragen lassen. Wenn ein gewerbliches Einzelunternehmen nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, kann der Inhaber es trotzdem in das Handelsregister eintragen lassen; er gilt dann ab Eintragung ebenfalls als Kaufmann. Für Kaufleute enthält das Handelsgesetzbuch eine Vielzahl von Sonderregelungen, die vom allgemeinen Recht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) abweichen und den Handelsverkehr erleichtern sollen.

Der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, nennt sich Firma. Ein Kaufmann kann als Firma entweder seinen eigenen bürgerlichen Namen oder eine andere Bezeichnung wählen. Die Firma muss zur Kennzeichnung geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Sie darf nicht irreführend sein. Die Firma eines Einzelkaufmanns muss die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung davon (z.B. „e.K.“, „e. Kfm.“ oder „e. Kffr.“) enthalten.

Wenn Sie ein Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen möchten, brauchen Sie eine notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung. Das bereiten wir gern für Sie vor. Bitte lassen Sie uns folgende Informationen zukommen: Name, Geburtsdatum und Anschrift des Inhabers, Firma des Unternehmens, Gegenstand des Unternehmens, Ort der Hauptniederlassung (Sitz) des Unternehmens, inländische Geschäftsanschrift. Die im Handelsregister einzutragende inländische Geschäftsanschrift des Unternehmens muss bei einem Einzelunternehmen immer mit dem Ort der Hauptniederlassung (also dem Sitz des Unternehmens) zusammenfallen.

Was möchten Sie als nächstes tun?

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.