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Hauptversammlung

Die Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft sind notariell zu beurkunden. Bei nicht börsennotierten Gesellschaften reicht eine vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterzeichnende Niederschrift aus, soweit keine Beschlüsse gefasst werden, für die das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt.

Wenn Sie Ihre Hauptversammlung von Notar Dr. Bonneß beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin. Sie sollten in der Regel eine Vorlaufzeit von wenigstens einem Monat einplanen. Bitte stellen Sie uns mindestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung den Leitfaden für den Versammlungsleiter zur Verfügung, damit das Protokoll entsprechend vorbereitet werden kann.

Was möchten Sie als nächstes tun?

Was Sie wissen sollten
Die Tätigkeit des Notars ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Die Hinweise auf diesen Seiten sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig wiedergegeben. Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der Unterhaltung.