Dr. André Bonneß (Jahrgang 1971) wurde 2006 zum Notar in Hamburg bestellt.
Vor seiner Ernennung zum Notar war Dr. Bonneß als Rechtsanwalt in der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Hamburg und Berlin tätig.
Dr. Bonneß hat an der Universität Hamburg studiert und promoviert. Im Rahmen des Referendariats wurde er unter anderem am Amtsgericht Hamburg, am Finanzamt Hamburg-Wandsbek und in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzleien in Hamburg und New York ausgebildet.
Beurkundungen können bei Notar Dr. Bonneß in deutscher und englischer Sprache erfolgen. Wenn der Entwurf der Urkunde von anderer Seite erstellt wird, sind auch Beurkundungen auf Französisch, Spanisch oder Italienisch möglich, Beglaubigungen außerdem auf Portugiesisch, Dänisch und Niederländisch.

