Kaufvertrag

Zu Ihrer Sicherheit. Der Kaufvertrag vom Notar.

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist für die meisten Menschen der wirtschaftlich bedeutendste Vertrag ihres Lebens. Der Erwerb von Immobilien unterliegt jedoch völlig anderen Regeln als der Kauf beweglicher Sachen. Deshalb hat der Gesetzgeber angeordnet, dass solche Verträge nur vor einem Notar abgeschlossen werden können. Die Mitwirkung des Notars sichert eine sachkundige, rechtswirksame und neutrale Vertragsgestaltung.

Im Vordergrund steht dabei die Sicherung des Leistungsaustauschs. Der Verkäufer muss davor geschützt werden, Eigentum und Besitz zu verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der Käufer davor, zu bezahlen, ohne Eigentum und Besitz zu erlangen.

Der notarielle Kaufvertrag ist kein Vertrag von der Stange, den der Notar einfach nur ausdruckt. Die Vertragsgestaltung muss auf die Vertragsparteien, das Objekt, die Abwicklung der Kaufpreiszahlung, die Kaufpreisfinanzierung, die vereinbarten Übergabemodalitäten und etwaige Genehmigungserfordernisse oder Vorkaufsrechte Dritter abgestimmt sein. Hierzu ist der Notar auf die Angaben der Vertragsparteien angewiesen.

Ausführliche Informationen zum Kaufvertrag und seiner Abwicklung sowie ein Formular zur Anforderung eines Vertragsentwurfs finden Sie demnächst unter Downloads.